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Privatversicherte gelten als Patienten erster Klasse. Aber was tun, wenn man sich die steigenden Beiträge nicht mehr leisten kann? Erschreckendes Ergebnis von Finanztest.
Viele Privatpatienten sind in teuren Tarifen gefangen - und die Versicherer sind oft unwillig, preiswertere Alternativen aufzuzeigen.
In die gesetzliche Krankenversicherung können nur wenige Privatversicherte zurück. Entweder muss er arbeitslos werden oder weniger als 50.850 Euro pro Jahr verdienen. Selbstständige müssen eine Festanstellung annehmen, bei der das Einkommen ebenfalls unter dieser Grenze liegt. Und wer über 55 Jahre alt ist, kann unter keinen Umständen mehr wechseln. Um zu sparen, bleibt also nur eins: den Tarif wechseln.
Eigentlich hat jeder Privatversicherte das Recht, seinen Tarif zu wechseln. Allerdings machen es die Versicherungen ihren Kunden äußerst schwer, dieses Recht wahrzunehmen. Hermann-Josef Tenhagen von Finanztest rät, nicht locker zu lassen. Hilfe bekommen Versicherte zum Beispiel von Beratungsfirmen wie Widge.de oder Beratungsoptimierung24.de. Für einen erfolgreichen Tarifwechsel beträgt das Beraterhonorar bei Widge.de acht Mal die monatliche Ersparnis plus Mehrwertsteuer.
Beitragsoptimierung24.de nimmt zwölf Mal die monatliche Ersparnis plus Mehrwertsteuer. Allerdings berechnet dieser Anbieter die Ersparnis anders. Wenn der Selbstbehalt beim neuen Tarif höher ist, ist die Gesamt-Ersparnis geringer - und somit auch das Honorar.
Ältere Versicherte, die sich auch den günstigeren Tarif nicht mehr leisten können, können in den Standardtarif wechseln. Die Leistungen entsprechen etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ärzte bekommen also geringere Honorare, zur Behandlung verpflichtet sind sie aber trotzdem. Versicherte sparen im Standardtarif fast immer. Denn ein Großteil der Alterungsrückstellung aus dem alten Tarif wird beitragsmindernd angerechnet. Die Obergrenze ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit rund 593 Euro, die meisten zahlen aber deutlich weniger. In den Standardtarif kann allerdings nur, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt:
- Vertrag vor dem 1.1.2009 abgeschlossen
- mindestens seit zehn Jahren privat versichert
- entweder mindestens 65 Jahre alt...
- ...oder über 55 Jahre und unterhalb der Einkommensgrenze von 45.900 pro Jahr...
- ...oder unter 55 Jahre und Rentenbezüge unterhalb der Einkommensgrenze
2009 wurde außerdem der sogenannte Basistarif eingeführt. Bezogen auf die Leistungen besteht kein Unterschied zum Standardtarif. Da sich allerdings im Basistarif vor allem ältere und kranke Menschen sammeln, ist der Beitrag relativ hoch - und das, obwohl die Ärzte noch niedrigere Honorare bekommen.
Wer auf ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, muss nicht den ganzen Versicherungsbeitrag bezahlen. Die Versicherer müssen ihn Beitrag halbieren. Falls nötig, geben der Sozialhilfeträger oder die Arbeitsagentur außerdem einen Zuschuss.
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http://www.rbb-online.de/zibb/service/gesundheit/private_krankenversicherung.html